Erläterungen

Begriffe und Erläuerungen

Quellen: Wikipedia, Der rote Faden der Stadt Hemmingen

Gogrefen
Richter im Gogerichtsbezirk. Erste urkundliche Erwähnung von Gogerichten stammen aus dem 12. Jahrhundert. Nach dem Sachsenspiegel aus der Zeit um 1230 ist der Gograf (gogreve) Richter eines Unterbezirks der Grafschaft und dem Grafen untergeordnet (Ssp. Ldr. I/58). Er richtet sofort im Fall der handhaften Tat und wird entweder von Fall zu Fall oder auf bestimmte Zeit von den Bewohnern des Gerichtsbezirks gewählt (Ssp. I/56). Das Gericht des Gografen, zu dem sich alle Bauern des Gerichtsbezirks versammeln, findet alle sechs Wochen statt (Ssp. Ldr. I/2,4). Dem norddeutschen Gografen entspricht der hessische und südwestdeutsche Zentgraf, dem Gogericht das Zentgericht.
Gogrefe ist die niederdeutsche Amtsbezeichnung für einen ordentlichen Richter an einem Gogericht. Die letzten Amtsbezirke als Gogerichte hat es im Gebiet von Niedersachsen noch um 1600 gegeben.

Himpten
Ein Himpten (auch Himten) ist ein bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchliches Hohlraummaß für Getreide. Er entsprach meist einem halben Scheffel ca. 30 Liter. Mitunter wurde er auch als Flächenmaß für Ackerflächen genutzt, hierbei war ein Himpten Acker diejenige Fläche, die mit einem Himpten Getreide besät werden konnte.

Als Hohlraummaß war ein Himpten:
   * 27,445 l  in Lauenburg,
   * 27,481 l  in Hamburg,
   * 31,145 l  in Braunschweig,
   * 31,152 l  in Hannover,
   * 32,969 l  in Schaumburg-Lippe,
   * 34,780 l  in Schleswig-Holstein,
   * 40,185 l  in Kassel.

Mancherorts wurde der Himpten in vier Spint geteilt. Als Gewichtsmaß galt der Himpten nur sehr indirekt. So wusste man, dass ein Himpten Roggen z.B. ca. 21,5 kg wog, Weizen: ≈13,4 kg, Gerste: ≈18,7 kg, Hafer: ≈13,6 kg, etc.
Als Flächenmaß war der Himpten oft ein halber Morgen, ca. 25 ar.

Hufe
Hufe oder Lahn wurde seit dem Frühmittelalter ein Bauerngut oder Gehöft mit ausreichenden Acker- und Weideflächen bezeichnet, die eine Familie bearbeiten und von der sie sich ernähren konnte. Das Wort stammt aus dem Frankenreich des 8. Jahrhunderts (lateinisch mansus, aber auch als latinisiert germanisch huba) und wandelte sich um 1200 zur deutschen Hube (schwäbisch hueb, huebm, hufe)

Kötner
Kötner, Kätner oder Kotsassen, vor allem in Preußen und Mecklenburg auch Kossaten, Kossater oder Kossäten waren Dorfbewohner, die einen Kotten bzw. eine Kate besaßen. Kötter können in Deutschland ab dem 14. Jahrhundert belegt werden.Die Höfe der Kötter waren meist am Dorfrand angesiedelt oder von alten Höfen abgeteilt. Da der Ertrag häufig nicht für den Lebensunterhalt ausreichte, verrichteten sie meist zusätzlich handwerkliche Arbeiten oder arbeiteten im Tagesdienst auf Bauern- und Herrenhöfen. Ihr Landbesitz betrug meist eine achtel bis zu einer halben Hufe, sie besaßen wenig Vieh und höchstens ein Pferd. Ein Kötner musste als Gegenleistung für die Überlassung eines Hauses und eines Grundstücks für eigene Bewirtschaftung an den Grundherrn nicht nur Zinsen in bar und Naturalien (z. B. Hühner, Getreide) sondern auch‚ Hand- und Spanndienste leisten, d. h. bei der Ernte helfen usw.
Im Regelfall besaß diese Kate einen kleinen Kohlgarten, der der Nebenerwerbslandwirtschaft diente. Die meisten Kötner hatten einen anderen Haupterwerb. Sie waren z. B. Lehrer, Handwerker oder Bauern, falls der Landbesitz ausreichte. Dieses Land war dann aber außerhalb der unter den Hufnern aufgeteilten Flur. Auch hatten Kötter meist keinen Anteil an der Allmende.
In der sozialen Hierarchie standen sie unterhalb der Vollbauern, aber über den Bödnern, die lediglich eine Bude ohne Land besaßen und als Handwerker arbeiteten, und über den Insten und Tagelöhnern. Ein Großkötner bewirtschaftete im Schnitt 25 Morgen.

Laingau

Marstemgau
Der Marstemgau oder Marstengau, Merstem war eine mittelalterliche Gaugrafschaft. Er lag westlich von Hannover und umfasste das Calenberger Land, Spiegelburg (Lauenstein) und den Deister sowie das Steinhuder Meer und gehörte zu den Schwerpunkten des Familienbesitzes der Billunger. Südlich grenzten der Gudinsgau, westlich der Bukkigau, östlich der Laingau sowie der Gau Astfala und nördlich der Grindergau an. Grafen im Marstemgau waren Hermann Billung und Widekind I.

Meierhof
Maiores villae; aus maior oder maius „größer, stärker, bedeutender“ und villa rustica „Landhaus“) oder früher auch Sedelhof (wahrscheinlich von Salhof/Herrenhof) wird ein Bauerngehöft oder -gebäude benannt, in dem in seiner Geschichte einmal der Verwalter (der Meier) eines adligen oder geistlichen Gutshofes gelebt hat. Der Meierhof war später auch ein verpachteter Gutshof. In Norddeutschland wird heute noch vielen dieser Gebäude der Zusatz Meierhof vorangestellt. Ein Vollmeier bewirtschaftete im Schnitt 90 Morgen und ein Halbmeier 49 Morgen. Ab 1585 war im Calenberger Land das Meierrecht erblich. Ab 1831 konnten die Meier die Pachthöfe für das zehnfache des Jahreszins von ihren Grundherren käuflich erwerben.

Quer-Gefach
Ein Gefach ist Teil einer Wand eines Fachwerkhauses und bezeichnet den Raum zwischen den Holzbalken. Im ausgefüllten Zustand wird das Gefach, beziehungsweise sein Inhalt, auch als Ausfachung bezeichnet.

Vogt / Vogtei
Der althochdeutsche Begriff Vogt, auch Voigt oder Fauth (franz. bailli, engl. bailiff oder reeve ist abgeleitet vom lateinischen (ad)vocatus, der Hinzu-/Herbeigerufener, siehe „Rechtsbeistand“) bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit, der als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn regiert und richtet. Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Der Machtbereich eines Vogts und sein Amtssitz (meist eine landesherrliche Burg) werden als Vogtei bezeichnet.

Zehnt
Der Begriff Zehnt, Zehnter, der Zehnte (auch Kirchenzehnter; lat.: decenia, mittelniederdt.: teghede) bezeichnet eine etwa zehnprozentige traditionelle Steuer an eine religiöse (z. B.: Tempel, Kirche) sowie weltliche (König, Grundherr) Institution.